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Diesen Link folgenGute Nachrichten für private Bauherren
Diesen Link folgenUntersuchung des Trinkwassers auf Uran
Diesen Link folgenCool und klar – Unser Trinkwasser
Diesen Link folgenKann das Trinkwasser bedenkenlos getrunken werden?
Diesen Link folgenTrinkwasserqualität in Herford
Diesen Link folgenAuflistung der Wasserverbräuche
Diesen Link folgenHausanschlusskosten für Wasser
Diesen Link folgenBedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVB WasserV
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Gute Nachrichten für private Bauherren: Sie erhalten auf Antrag Geld zurück!

Mit Schreiben vom 7. April 2009 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Legens von Wasserhausanschlüssen veröffentlicht. Nun gilt für Trinkwasser und dessen Bereitstellung nur noch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Damit reagiert das BMF auf zwei Entscheidungen jeweils vom 8. Oktober 2008 des Bundesfinanzhofes (BFH). Der bisherigen Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung zum Legen von Wasserhausanschlüssen wurde damit widersprochen. Entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 3. April 2008 wurde die seit dem Jahr 2000 bestehende finanzbehördliche Verwaltungspraxis aufgegeben. Der BFH hat entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen als Teilaspekt der Wasserlieferung gilt und somit dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Auch Kunden der Stadtwerke Herford GmbH und der Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH haben in den letzten Jahren einen Wasserhausanschluss für ihr Gebäude erhalten. Die Rechnung weist den erhöhten Steuersatz auf. Die Änderung der Steuerpraxis bedeutet für Sie, dass Ihnen auf Antrag die zu viel gezahlte Umsatzsteuer erstattet wird. Sie erhalten den Antrag (siehe Datei unten), den Sie zusammen mit der Originalrechnung über den Wasserhausanschluss zurückschicken können.

Voraussetzung ist allerdings das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als privatem Bauherren und Ihrem Versorgungsunternehmen: Kunden, die ihren Wasseranschluss durch einen Bauträger erstellen und abrechnen ließen, können mit keiner Erstattung rechnen. Auch Unternehmen erhalten keine Umsatzsteuerdifferenz, da sie diese bereits mit dem Finanzamt verrechnet haben.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern unter den Telefonnummer05221 922-421 und 922-253.
Klicken zum Öffnen der DateiWasseranschluss - Antrag Erstattung zuviel gezahlter Umsatzsteuer | Pdf-Datei (226,6Kb)



Untersuchung des Trinkwassers auf Uran:
» Das Wasser in Herford und Hiddenhausen kann bedenkenlos getrunken werden

Die Stadtwerke Herford GmbH und die Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH haben von allen Förderstellen Wasserproben genommen und bei einem unabhängigen Institut Untersuchungen dieses Trinkwassers in Auftrag gegeben.

Nun liegen die Resultate vor: Der vom Umweltbundesamt toxikologisch begründete „lebenslang duldbare gesundheitliche Leitwert“, (der auch für Säuglinge gilt) von 10 Mikrogramm je Liter wird in Herford und Hiddenhausen um mehr als die Hälfte unterschritten, bzw. ist nicht nachweisbar. Das Trinkwasser in Herford und Hiddenhausen kann bedenkenlos getrunken werden, denn dafür ist es da.

Zahlreiche Medien berichten zurzeit über die mögliche Belastung des Trinkwassers mit Uran. Auslöser ist eine Studie der Verbraucherschutzorganisation foodwatch. Diese Studie enthält Daten zu Uran-Werten im Rohwasser, die bei den zuständigen Landesministerien angefragt und veröffentlicht wurden. Die Trinkwasserverordnung, nach der regelmäßig alle möglichen Inhaltsstoffe gemessen werden, sieht keine Prüfung von Uran vor. Uran ist ein Schwermetall und kommt als natürlicher Stoff in klassischen Urangebieten, wie zum Beispiel in der Eifel, vor.



Cool und klar – Unser Trinkwasser

Trinkwasser können wir zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen, in hervorragender Qualität und in beliebiger Menge. Für uns alle bedeutet das Lebensqualität, aber auch Verantwortung für die Zukunft. Die Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen und die Stadtwerke Herford bieten für alle 3. und 4. Jahrgänge der Grundschulen in Hiddenhausen und Herford die Durchführung eines Projekttages zu dem Thema an. Diesen Link folgenWeitere Informationen zu diesem Thema



Kann das Trinkwasser bedenkenlos getrunken werden?

Permanent überwachte Wasserqualität
Permanent überwachte Wasserqualität

Dafür ist es schließlich da und wird mit hohem Aufwand durch die Stadtwerke Herford gefördert. Und so wie es aus der Erde kommt, gelangt das Wasser auch zu Ihnen nach Hause. Heute werden ca. 3% des täglichen Bedarfs von 126 Liter pro Tag getrunken. Das meiste Wasser wird für die Hygiene benutzt.






Trinkwasserqualität in Herford

Gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird das Herforder Trinkwasser regelmäßig untersucht. Die Analyseergebnisse dokumentieren die Qualität des Herforder Trinkwassers:

Die Standorte der Wasserwerke und Hochbehälter in und um Herford

Wasserwerke Herford-Süd
(Elverdissen, Stedefreund Diebrock,
Eickum, Laar, Teile von Herringhausen)
Wasserwerk Steinbeck und
Wasserwerk Herford

(Herford, Schwarzenmoor, Falkendiek)
Härtebereich16,7 °dH
Nitrat2-25 mg/l
pH-Wert7,60
Chlorid34 mg/l
Sulfat68 mg/l
Mangan< 0,01 mg/l
Härtebereich16,8 - 19,3 °dH = hart
Nitrat15 - 39 mg/l
pH-Wert7,6 - 7,9
Chlorid23 - 125 mg/l
Sulfat68 - 76 mg/l
Mangan< 0,01 mg/l
Diesen Link folgenVollständige Analyse der Wasserqualität Diesen Link folgenVollständige Analyse der Wasserqualität



Auflistung der Wasserverbräuche[Durchschnittlich pro Tag und Einwohner in Deutschland]

Baden, Duschen und Körperpflege46 Liter
Toilettenspülung35 Liter
Waschen15 Liter
Geschirrspülen8 Liter
Putzen, Autowaschen und Garten8 Liter
Trinken und Kochen5 Liter
Sonstiges11 Liter

Diese gesamte Menge hat immer den gleichen Qualitätsstandard des Trinkwassers.

An das Trinkwasser werden hohe Ansprüche gestellt. Es gibt ca. 250 Inhaltsstoffe, die regelmäßig untersucht werden, ca. 80 Stoffe davon sind mit strengen Grenzwerten belegt. Wöchentliche Proben werden vom Gesundheitsamt kontrolliert. Werden Grenzwerte nicht eingehalten, so darf das Wasser nicht mehr verkauft werden. Herford hat hartes Wasser (16,8 - 19,3° deutscher Härte). Hohe Calcium- und Magnesiumbestandteile bilden diese Härte. Was für den menschlichen Körper gut ist, stört aber in den Bereichen, wo das Wasser über 60 °C erhitzt wird. Im Kaffeekessel und in Kaffeemaschinen fällt z.B. der Kalk aus und ergibt die bekannte weiße Schicht.



Hausanschlusskosten für Wasser


1. Netzanschlusskosten
a.Pauschale für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses (Die Nettopauschale setzt sich aus 241,50 Euro Materialkosten; 539,50 Euro Herstell-, Montage-, Koordinierungs- und Dokumentationskosten und einem Baukostenzuschuss nach § 9 AVBWasserV in Höhe von 616,00 Euro zusammen)

1397,00 € zzgl. 7 % USt 97,79 € = 1494,79 €

b.Jeder laufende Meter Leitungslänge von der Hauswand bis zur Mitte der Versorgungsleitung wird dem Kunden mit (Es wird eine gemeinsame Verlegung mit einem Gashausanschluss bei der Berechnung vorausgesetzt. Die Nettoverlegungskosten setzen sich aus 1,80 Euro Materialkosten und 20,60 Euro Tiefbau- und Montagekosten pro Meter zusammen.)

22,40 € zzgl. 7 % USt 1,57 € = 23,97 € berechnet.

c.Erfolgt der Wasserhausanschluss als Einzelverlegung, also ohne Gashaushausanschluss, so hat der Kunde zusätzlich einen Tiefbauaufschlag pro Meter in Höhe von

20,60 € zzgl. 7 % USt 1,44 € = 22,04 € zu tragen.

d.Bei Durchführung von Eigenleistung (Ausheben und verfüllen des Rohrgrabens.) im nichtöffentlichen Verkehrsraum wird dem Kunden folgende Vergütung gewährt:

Privatpersonen: 10,00 € je laufendem Meter
Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes:
10,00 € je laufendem Meter zzgl. 7 % USt 0,70 € = 10,70 €
Bei Berechnung des Tiefbauaufschlages nach 1c wird die Eigenleistung doppelt vergütet.



Bedingungen für die Versorgung mit Wasser – AVB WasserV

Klicken zum Öffnen der DateiAllgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
(AVB WasserV) |
Pdf-Datei (108,2Kb)

Klicken zum Öffnen der DateiAllgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser
(AVB WasserV Anlage1) |
Pdf-Datei (77,3Kb)




Preise für Trinkwasser[Stand: 15. Februar 2004]

Wassermengenpreis je Kubikmeter (m³): 1,824 € (brutto)

Der Jahresgrundpreis beträgt für jeden Zähler entsprechend der Abnahmemenge:

Jahresgrundpreis nach Abnahmemenge
Netto 7% MwSt. Brutto
bis 300 m³/Jahr 44,40 €/Jahr 3,11 €/Jahr 47,51 €/Jahr
bis 600 m³/Jahr 50,52 €/Jahr 3,54 €/Jahr 54,06 €/Jahr
bis 1000 m³/Jahr 62,76 €/Jahr 4,39 €/Jahr 67,15 €/Jahr
ab 1000 m³/Jahr 75,00 €/Jahr 5,25 €/Jahr 80,25 €/Jahr
Mindestens jedoch 0,05 € zzgl. 7% MwSt. [brutto 0,054 €] je m³ Abnahme.
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