Hinweise
Diesem Antrag sind ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit vorhandenen und geplanten Gebäuden sowie Grenzabständen und Maßen und ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Einzeichnung der Leitungsführung in das Gebäude beizufügen (entfällt bei gleichzeitiger Antragstellung Netzanschluss Wasser).
Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (NDAV). Gemäß NDAV ist eine Überbauung von Hausanschlussleitungen nicht zulässig. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Kosten für die Beseitigung einer unzulässigen Überbauung sind vom Anschlussnehmer zu tragen.
Die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV stehen Ihnen bei der Stadtwerke Herford GmbH zur Verfügung. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert, verarbeitet, genutzt und - soweit zur Erfüllung des Versorgungsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – weitergegeben. Wenn nicht ausdrücklich ein Gaslieferant benannt wird, erfolgt ab Inbetriebsetzung die Belieferung mit Gas durch den Grundversorger. In Herford, Hiddenhausen und Enger ist der Grundversorger die Stadtwerke Herford GmbH. Sollte(n) die Gasanlage(n) nicht innerhalb vor 6 Monaten installiert werden, ist erneut ein Antrag zu stellen.