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Formular Hausanschluss

Seite 1
Art des Netzanschlusses
Anschlussnehmer / Antragssteller
Grundstückseigentümer
Seite Grundstückseigentümer
Anderer Eigentümer
Seite Grundstück / Anschlussobjekt
Grundstück / Anschlussobjekt
Seite Wasseranlage
Angaben zur geplanten Wasseranlage

(*Diese Angabe erhalten Sie von Ihrem Installateur.)

Vertragsinstallationsunternehmen

Hinweise

Diesem Antrag sind ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit vorhandenen und geplanten Gebäuden und Grenzabständen, sowie Maßen und ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Einzeichnung der gewünschten Leitungsführung in das Gebäude beizufügen.

Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Gemäß der AVBWasserV ist eine Überbauung von Hausanschlussleitungen nicht zulässig. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Kosten für die Beseitigung einer unzulässigen Überbauung sind vom Anschlussnehmer zu tragen. Die allgemeinen Lieferbedingungen und die AVBWasserV stehen Ihnen bei der Stadtwerke Herford GmbH zur Verfügung. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert, verarbeitet, genutzt und – soweit zur Erfüllung des Versorgungvertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – weitergegeben.

Sollte(n) die Wasseranlage(n) nicht innerhalb vor 6 Monaten installiert werden, ist erneut ein Antrag zu stellen. Der Einbau einer Druckerhöhungsanlage ist mit technischen Daten der Stadtwerke Herford GmbH anzuzeigen.

Seite Gasanschluss
Angaben zur geplanten Erdgasanlage

Gaszentralheizung(en)

Gasherd(e)

Sonstige Geräte

Vertragsinstallationsunternehmen

Gasinstallationen dürfen nur von einem Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden!

Hinweise

Diesem Antrag sind ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit vorhandenen und geplanten Gebäuden sowie Grenzabständen und Maßen und ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Einzeichnung der Leitungsführung in das Gebäude beizufügen (entfällt bei gleichzeitiger Antragstellung Netzanschluss Wasser).

Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (NDAV). Gemäß NDAV ist eine Überbauung von Hausanschlussleitungen nicht zulässig. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die Kosten für die Beseitigung einer unzulässigen Überbauung sind vom Anschlussnehmer zu tragen.

Die NDAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV stehen Ihnen bei der Stadtwerke Herford GmbH zur Verfügung. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert, verarbeitet, genutzt und - soweit zur Erfüllung des Versorgungsvertrages oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig – weitergegeben. Wenn nicht ausdrücklich ein Gaslieferant benannt wird, erfolgt ab Inbetriebsetzung die Belieferung mit Gas durch den Grundversorger. In Herford, Hiddenhausen und Enger ist der Grundversorger die Stadtwerke Herford GmbH. Sollte(n) die Gasanlage(n) nicht innerhalb vor 6 Monaten installiert werden, ist erneut ein Antrag zu stellen.

Seite Abschluss
Erforderliche Dokumente
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