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Aktuelles

Zählerstand im Kundenportal melden

Selbstverständlich rechnen wir bis zum 31.03.2024 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % bei Erdgas und Wärme ab.

Erdgaszähler ist an einer Wand festgemacht.

Ab 01.04.2024 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% für Erdgas und Wärme.

Wenn uns kein aktueller Zählerstand vorliegt, grenzen wir den Verbrauch ab.

Mit der Veröffentlichung im „Herforder Kreisblatt“ und der „Neue Westfälische“ am 28.03.2024 setzen wir die Regelungen des EnWG um (Änderung der Umsatzsteuer).