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Industriegebiet Bustedt

Versorgungsunterbrechung am Samstag, 9. Oktober 2021

Eine Übersicht zu dieser Versorgungsunterbrechung und dem betroffenen Gebiet finden Sie hier:

Aushang Versorgungsunterbrechung Bustedt

Neue Hydranten für die Löschwasserversorgung

Am Samstag. 9. Oktober 2021 kein Wasser im Industriegebiet Bustedt

Für Ihre sichere Versorgung: Um weiterhin die Löschwasserversorgung zu gewährleisten und bei einem Rohrbruch im Notfall gezielt abstellen zu können, sind Arbeiten am Rohrnetz notwendig.

Dafür werden wir die Wasserversorgung im Industriegebiet Bustedt am Samstag, 9. Oktober 2021 von 7:00 bis 24:00 Uhr unterbrechen. Bitte informieren Sie auch Ihre Mieter bzw. auf Ihrem Gelände ansässige Firmen.

Zeitraum der Unterbrechung

​​​​​​​ Samstag, 9. Oktober 2021, 7 bis 24 Uhr

Betroffene Straßen:

  • Industriestraße
  • Werkstraße
  • Bustedter Weg
  • Boschstraße
  • Siemensstraße
  • Dieselstraße
  • Niedermanns Hof

Vorbereitende Arbeiten

  • ab 27. September 2021

Verkehrsbehinderungen ab 27. September 2021: 

  • Fahrbahnverengung
  • Wegfall von Parkplätzen

Die Durchfahrt für den Lieferverkehr ist weiterhin gewährleistet.

Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten wir gern. Das sind Ihre Ansprechpartner:

  • Thomas Stelzer, Telefon: 05221 922-334, E-Mail: stelzer@stadtwerke-herford.de
  • Jan Weber, Telefon: 05221 922-337, E-Mail: weber@stadtwerke-herford.de

Hintergrund-Informationen

Damit diese Arbeiten innerhalb eines Tages abgeschlossen werden können, arbeiten 10 Kolonnen mit mehr als 30 Mitarbeitern an 28 Baustellen gleichzeitig: Hierbei werden 22 Hydranten und 17 Schieber erneuert. Mit dieser Präventionsmaßnahme ist es zukünftig möglich, bei Bedarf die Wasserversorgung partiell abzustellen und nicht im gesamten Industriegebiet gleichzeitig unterbrechen zu müssen.

    Wir wissen, dass diese Unterbrechung für Sie unerfreulich ist. Wir bemühen uns, die Arbeiten im angegebenen Zeitraum auszuführen und bitten Sie für die Versorgungsunterbrechung um Ihr Verständnis.

    Als Netzbetreiber sind wir im Rahmen betriebsnotwendiger Arbeiten (d.h. Wartungs- und Reparaturarbeiten, sowie technischer Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen) berechtigt, die Anschlussnutzung des Kunden zu unterbrechen (Grundlage § 5, Abs. 3, AVBWasserV).