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Energieeffizient spülen, kühlen und waschen

Jetzt RUNDstrom öko-Vertrag abschließen und profitieren!

Wenn Sie sich jetzt für unseren RUNDstrom öko entscheiden, unterstützen wir Sie finanziell mit einem Zuschuss aus unserem Förderprogramm.

Warum RUNDstrom öko?

  • Zuverlässige Energieversorgung: Profitieren Sie von einer konstanten und sicheren Stromversorgung.
  • Transparente Vertragsbedingungen: Keine versteckten Kosten oder Überraschungen – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen müssen.

Der Förderbetrag beträgt insgesamt 40,00 Euro*. Über einen Zeitraum von 4 Monaten erhalten Sie eine Gutschrift von 10,00 Euro* pro Monat auf Ihren Stromliefervertrag. Der entsprechende Betrag wird auf der Jahresrechnung gutgeschrieben, bis die 40,00 Euro* vollständig verrechnet sind. Als Start-Termin der Förderung gilt der Monat, in dem das Gerät angeschafft wird.
*(inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

​​​​​​​Das sind die Rahmenbedingungen:

Gefördert werden Kunden, die für ihren Haushalt ein neues strombetriebenes Haushaltsgerät der neuen Energieeffizienzklasse A, B oder C erwerben.

Förderungsfähig sind folgende Geräte:
- Kühlschränke mit und ohne ***-Gefrierfach
- Geschirrspülmaschinen
- Waschmaschinen
Alle anderen Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Geräte, die vor dem 1. Januar 2023 gekauft wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Förderbetrag zur Anschaffung eines neuen strombetriebenen Haushaltsgerätes der neuen Energieeffizienzklassen A, B oder C in Höhe von 40 € wird maximal für ein Gerät je Geräteklasse gewährt und ist an den Stromliefervertrag RUNDstrom öko der Stadtwerke Herford GmbH (SWH) gebunden. 

Kündigt der Kunde den Stromliefervertrag vor Ablauf des 4. Monats nach dem Start, wird die Förderung auch nur anteilig für den Zeitraum der Stromlieferung durch die STADTWERKE HERFORD GmbH gewährt.

Antrag auf Zuschuss zum Strom-Haushaltsgerät