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Energieeffizient spülen, kühlen und waschen

Zuschuss für Strom-Haushaltsgeräte

Wenn Sie sich bis zum 31. Dezember 2024 für ein neues strombetriebenes Haushaltsgerät der neuen Energieeffizienzklassen A, B oder C entscheiden, unterstützen wir Sie dabei finanziell mit einem Zuschuss aus unserem Förderprogramm:

Der Förderbetrag beträgt insgesamt 40,00 Euro*. Über einen Zeitraum von 4 Monaten erhalten Sie eine Gutschrift von 10,00 Euro* pro Monat auf Ihren Stromliefervertrag. Der entsprechende Betrag wird auf der Jahresrechnung gutgeschrieben, bis die 40,00 Euro* vollständig verrechnet sind. Als Start-Termin der Förderung gilt der Monat, in dem das Gerät angeschafft wird.
*(inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

​​​​​​​Das sind die Rahmenbedingungen:

Gefördert werden Kunden, die für ihren Haushalt ein neues strombetriebenes Haushaltsgerät der neuen Energieeffizienzklasse A, B oder C erwerben.

Förderungsfähig sind folgende Geräte:
- Kühlschränke mit und ohne ***-Gefrierfach
- Geschirrspülmaschinen
- Waschmaschinen
Alle anderen Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.

Geräte, die vor dem 1. Januar 2023 gekauft wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Förderbetrag wird pro Gerät gewährt und ist an den Stromliefervertrag gebunden. Es gibt den Zuschuss maximal für ein Gerät je Geräteklasse.

Kündigt der Kunde den Stromliefervertrag vor Ablauf des 4. Monats nach dem Start, wird die Förderung auch nur anteilig für den Zeitraum der Stromlieferung durch die STADTWERKE HERFORD GmbH gewährt.

Flyer zum Förderprogramm Strom-Haushaltsgeräte
Antrag auf Zuschuss zum Strom-Haushaltsgerät