Die Ersatzversorgung im Rahmen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) betrifft nicht nur Haushaltskunden, sondern kann auch Unternehmen betreffen, insbesondere wenn sie zu den sogenannten "Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh" gehören. Unternehmen, die unter diese Kategorie fallen, haben im Fall eines Lieferausfalls oder bei fehlendem Gasliefervertrag Anspruch auf eine Ersatzversorgung durch den Grundversorger.
Die Dauer der Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt. Während dieser Zeit muss das Unternehmen einen neuen Liefervertrag mit einem Gasanbieter abschließen, um die Gasversorgung über den Zeitraum der Ersatzversorgung hinaus sicherzustellen. Wird kein neuer Vertrag abgeschlossen, kann der Grundversorger die Gaslieferung nach Ablauf der drei Monate einstellen.
ohne Leistungsmessung (oL)