Als Ihr Grundversorger im Bereich Erdgas sind wir für eine stabile Energieversorgung aller Haushalte in Herford, Enger und Hiddenhausen verantwortlich. Das bedeutet, wir liefern auch dann, wenn die Vertragsbeziehung zu einem anderen Versorger unterbrochen oder beendet wurde. Dabei achten wir auf eine transparente und faire Preisgestaltung und halten uns an die Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Nachfolgend finden Sie die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung sowie die Ergänzenden Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Ergänzende Bedingungen zur GasGVV
Bei dieser Ersatzversorgung handelt es sich um eine ersatzweise Versorgung in Niederdruck. Insbesondere für den Fall, dass Energielieferanten ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden nicht (mehr) erfüllen können. In diesen Fällen müssen die Stadtwerke Herford, als der örtliche Grund-/Ersatzversorger einspringen und diese Kunden ersatzweise beliefern. Die Ersatzversorgung gewährleistet also eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Erdgas (längstens für 3 Monate), falls der eigentliche Versorger ausfällt. Zudem ist sie gesetzlich verankert.
Unser Kundenservice beantwortet Ihnen gern Fragen rund um die Grundversorgung Erdgas.